Ablauf
Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Diese erste Sitzung soll ihnen helfen, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären sowie ihr Anliegen zu schildern. Entscheiden sie sich für eine Zusammenarbeit, stehen zunächst die Diagnostik und Erhebung einer ausführlichen Anamnese sowie die Klärung der Behandlungsziele und die Therapieplanung im Vordergrund. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, manchen privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe ist eine Beantragung der Therapie erforderlich. Ich werde Sie darüber informieren, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall notwendig sind und Sie bei der Beantragung unterstützen. Die Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen wird mit Ihnen abgesprochen.
Gesetzliche Krankenversicherung - Psychotherapeutische Sprechstunde:
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient im Vorfeld einer ambulanten Psychotherapie u.a. der orientierenden diagnostischen Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und eine Psychotherapie, bzw. andere fachliche Hilfe erforderlich ist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie (Ausnahme: Therapeutenwechsel, Therapie im Anschluss an eine stationäre Behandlung).
Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Sprechstunden anzubieten, auch wenn aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Dies bedeutet, dass eine weitere Behandlung im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde nicht garantiert werden kann. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.
Weitere Infos zur psychotherapeutischen Sprechstunde finden Sie im Glossar des Bundesministeriums für Gesundheit.
Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung erforderlich ist. Sie benötigen keine Überweisung. Es genügt die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
Falls die Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, oder Sie aus anderen Gründen (z.B. Stellung einer Diagnose) die Kosten selbst tragen möchten, können Sie dies selbstverständlich gerne tun. In diesem Fall beträgt das Honorar aktuell 120,- €/Sitzung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von akuell 60,- €/Sitzung in Rechnung gestellt.
