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Bei Notfällen sowie akuten psychischen Krisen, in denen eine Gefahr für Sie selbst oder andere besteht (z.B. Suizidgefahr), sollten Sie den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110) verständigen, oder sich an eine psychiatrische Klinik wenden. Nachfolgend finden Sie die Kontaktinformationen psychiatrischer Kliniken und deren Notfallambulanzen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe:
- Stadt Karlsruhe
Städtisches Klinikum Karlsruhe, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin - Nördlicher Landkreis Karlsruhe
Psychiatrisches Zentrum Nordbaden, Wiesloch - Südlicher und östlicher Landkreis Karlsruhe, Enz-Pfinz-Kreis
Klinikum Nordschwarzwald, Calw
Falls Ihr Arzt oder Psychotherapeut nicht erreichbar ist können Sie sich im Krisenfall ebenfalls an die nächstgelegene psychiatrische Klinik oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden (kostenlose Telefonnummer: 116 117). Zusätzliche Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie hier.
Weitere Unterstützung im Krisenfall erhalten Sie jederzeit bei der Telefonseelsorge (kostenlose Telefonnummern: 0800 1110111 oder 0800 1110222)
Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine und berufspolitische Informationen zur Psychotherapie, zum Richtlinienverfahren Verhaltenstherapiesowie zu aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Informationen der Landes- und Bundespsychotherapeutenkammer
Informationen von Berufs- und Fachverbänden
Häufige Fragen (FAQ's)
Ist im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde eine weitere ambulante Psychotherapie bei Ihnen möglich?
Je nach aktueller Auslastung der Praxis ist eine psychotherapeutische Behandlung im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde möglich. Allerdings sind Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Sprechstunden anzubieten, auch wenn keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Daher kann eine weitere Behandlung nicht garantiert werden. Sollte kein freier Therapieplatz vorhanden sein, können Sie sich im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunden an die Kassenärztliche Vereinigung wenden.
Weitere Infos zur psychotherapeutischen Sprechstunde finden Sie im Glossar des Bundesministeriums für Gesundheit.
Ich bin Selbstzahler. Wieviel kostet eine psychotherapeutische Sitzung?
Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung beträgt gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP ) 100,55 €.
Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten.
Können Sie mir Medikamente verordnen oder mich krankschreiben?
Die Verordnung von Medikamenten oder Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obliegt ausschließlich Ärzten. Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich Ihnen daher keine Medikamente verordnen oder AU-Bescheinigungen ausstellen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder einen Facharzt für Psychiatrie.
Ich brauche ein psychologisches Gutachten. Können Sie mir weiterhelfen?
Ich bin nicht gutachterlich tätig. Falls Sie ein psychologisches Gutachten benötigen wenden Sie sich bitte an eine Kollegin/einen Kollegen die/der gutachterlich tätig ist. Eine Sachverständigenliste der Landespsychotherapeutenkammer finden sie hier. Darüber hinaus können Sie auf dem Psychologenportal des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) eventuell geeignete Ansprechpartner finden.
Kann ich in Ihrer Praxis ein Praktikum machen?
Ich kann in meiner Praxis leider keine Praktikumsplätze anbieten. Möglichkeiten für Praktika gibt es in psychiatrischen Kliniken oder psychologischen Beratungsstellen.