Organisation

 

Ablauf

Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbare ich mit Ihnen zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. Diese erste Sitzung soll ihnen helfen, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zu klären sowie ihr Anliegen zu schildern. Entscheiden sie sich für eine Zusammenarbeit, stehen zunächst die Diagnostik und Erhebung einer ausführlichen Anamnese sowie die Klärung der Behandlungsziele und die Therapieplanung im Vordergrund. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung, manchen privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe ist eine Beantragung der Therapie erforderlich. Ich werde Sie darüber informieren, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall notwendig sind und Sie bei der Beantragung unterstützen. Die Anzahl und Frequenz der Therapiesitzungen wird mit Ihnen abgesprochen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung - Psychotherapeutische Sprechstunde:

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient im Vorfeld einer ambulanten Psychotherapie u.a. der orientierenden diagnostischen Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt und eine Psychotherapie, bzw. andere fachliche Hilfe  erforderlich ist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie (Ausnahme: Therapeutenwechsel, Therapie im Anschluss an eine stationäre Behandlung).

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Sprechstunden anzubieten, auch wenn aktuell keine freien Therapieplätze vorhanden sind. Dies bedeutet, dass eine weitere Behandlung im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde nicht garantiert werden kann. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.

Weitere Infos zur psychotherapeutischen Sprechstunde finden Sie im Glossar des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Kosten

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn sie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung erforderlich ist. Sie benötigen keine Überweisung. Es genügt die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten. Manche Versicherungen setzen zusätzlich einen Eintrag des Therapeuten im Arztregister voraus. Diese Voraussetzungen werden von mir erfüllt. Je nach Versicherungsvertrag kann die Anzahl der Behandlungsstunden sowie der Umfang der Kostenerstattung variieren. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Diese Checkliste  soll Ihnen dabei helfen, die konkreten Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Das Honorar für eine psychotherapeutische Einzelsitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP ).

Versicherte der Debeka

Für Versicherte der Debeka besteht aufgrund einer Kooperation mit der Firma prevent.on die Möglichkeit, Leistungen des zusätzlichen Service "WegWeiser" in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu Inhalten und Organisation finden Sie hier. Gerne leite ich Ihre Anfrage weiter. Sprechen Sie mich bei Interesse einfach darauf an.

Pressemitteilung der Debeka

Falls die Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, oder Sie aus anderen Gründen (z.B. Stellung einer Diagnose) die Kosten selbst tragen möchten, können Sie dies selbstverständlich gerne tun. In diesem Fall beträgt das Honorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP ) aktuell 100,55 €/Sitzung.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Beginn abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von akuell 60,- €/Sitzung in Rechnung gestellt.